
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Zusatzinformationen

Hinweis Beachte
Der Abschnitt 7.1. wurde an die geltenden Rechtsvorschriften angepasst. Der Abschnitt 7.2. wurde wegen des Wegfalls von "sensiblen Waren im Carnet-TIR Verfahren" gestrichen. Weiters wurden einige Textkorrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 20.01.2011 |
Anmerkungen: |
|
Materie: |
|
betroffene Normen: | |
Schlagworte: | TIR Übereinkommen von 1975, TIR Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung von Strassenfahrzeugen, Zulassung von Behältern, Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom TIR Verfahren, Vertragsparteien |
Stammfassung: | BMF-010313/0028-IV/6/2007 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 26542.6 aufgenommen am: 20.01.2011 15:04:28 Dokument-ID: 06860a6f-dc83-40ad-a816-f58e8532c76e Segment-ID: e50ef5a9-398c-48d3-a626-44d37b68ad7e |
