Richtlinie des BMF vom 20.01.2011, BMF-010313/1028-IV/6/2010
gültig von 20.01.2011 bis 30.04.2016
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Hinweis Beachte

Der Abschnitt 7.1. wurde an die geltenden Rechtsvorschriften angepasst. Der Abschnitt 7.2. wurde wegen des Wegfalls von "sensiblen Waren im Carnet-TIR Verfahren" gestrichen. Weiters wurden einige Textkorrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 7. Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom Carnet TIR-Verfahren

7.2. entfällt

 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:20.01.2011
Anmerkungen:
  • Diese Richtlinie basiert auf den Bestimmungen des TIR Übereinkommens von 1975 und den darin enthaltenen Anlagen.
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:TIR Übereinkommen von 1975, TIR Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung von Strassenfahrzeugen, Zulassung von Behältern, Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom TIR Verfahren, Vertragsparteien
Stammfassung:BMF-010313/0028-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 26542.6
aufgenommen am: 20.01.2011 15:04:28
Dokument-ID: 06860a6f-dc83-40ad-a816-f58e8532c76e
Segment-ID: e50ef5a9-398c-48d3-a626-44d37b68ad7e
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