Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007 gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

Anhang 10 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft bzw. keine Ursprungseigenschaft verleihen, sofern sie an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden

Spinnstoffe und Waren daraus des Abschnitts XI

KN-Code

Warenbezeichnung

Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen

(1)

(2)

(3)

ex 5101

Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt:



  • entschweißt, nicht carbonisiert

Herstellen aus Schweißwolle, einschließlich Abfällen von Wolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


  • carbonisiert

Herstellen aus entschweißter, nicht carbonisierter Wolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

ex 5103

Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, carbonisiert

Herstellen aus Abfällen von Wolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

ex 5201

Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt, gebleicht

Herstellen aus roher Baumwolle, deren Wert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

5501 bis 5507

Synthetische oder künstliche Spinnfasern:



  • weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet

Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse


  • gekrempelt oder gekämmt oder andere

Herstellen aus chemischen Vormaterialien, aus Spinnmasse oder aus Abfällen des KN-Codes 5505

ex Kapitel 50

bis 55

Garne, Monofile und Nähgarne, andere als Papiergarne:



  • bedruckt oder gefärbt

Herstellen aus:



  • natürlichen Fasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet,


  • Grège oder Abfällen von Seide,


  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse


oder



  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, Kabeln aus Filamenten oder Abfällen aus Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet


oder



Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Garnen oder Monofilen mit Vor- oder Endbearbeitungen(1), wobei Zwirnen und Texturieren nicht als solche gelten und der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft (einschl. des Garns) 48 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet.


  • andere

Herstellen aus



  • natürlichen Fasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet,


  • Grège oder Abfällen von Seide,


  • chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder


  • synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, Kabeln aus Filamenten oder Abfällen aus Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet

Gewebe, andere als Gewebe aus Papiergarnen:



  • bedruckt oder gefärbt

Herstellen aus Garnen



oder



Herstellen aus Garnen oder Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2)


  • andere

Herstellen aus Garnen

5601

Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstoffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen

Herstellen aus Fasern

5602

Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen:



  • bedruckt oder gefärbt

Herstellen aus Fasern



oder



Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Filzen mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2)


  • getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen

Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen(3)


  • andere

Herstellen aus Fasern

5603

Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen:



  • bedruckt oder gefärbt

Herstellen aus Fasern



oder



Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Vliesstoffen mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2)


  • getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen

Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Vliesstoffen(3)


  • andere

Herstellen aus Fasern

5604

Fäden und Kordeln aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Spinnstoffgarne, Streifen und dergleichen der KN-Codes 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt:



  • Kautschukfäden, mit einem Überzug aus Spinnstoffen

Herstellen aus Kautschukfäden und -kordeln, nicht mit einem Überzug aus Spinnstoffen


  • andere

Tränken, Bestreichen, Überziehen oder Umhüllen von Spinnstoffgarnen, Streifen und dergleichen, roh

5607

Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt

Herstellen aus Fasern, aus Kokosgarnen, aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten oder aus synthetischen oder künstlichen Monofilen

5609

Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der KN-Codes 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Herstellen aus Fasern, aus Kokosgarnen, aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten oder aus künstlichen Monofilen

5704

Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet, noch beflockt, auch konfektioniert

Herstellen aus Fasern

Kapitel 58

Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien:



  • Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive (KN-Code 5810)

Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


  • bedruckt oder gefärbt

Herstellen aus Garnen



oder



Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben, Filzen oder Vliesstoffen mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2)


  • getränkt, bestrichen oder überzogen

Herstellen aus rohen Geweben, Filzen oder Vliesstoffen


  • andere

Herstellen aus Garnen

5901

Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bugram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art

Herstellen aus rohen Geweben

5902

Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose

Herstellen aus Garnen

5903

Gewebe mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche des KN-Codes 5902

Herstellen aus rohen Geweben

oder

Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2)

5904

Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten

Herstellen aus rohen Geweben, Filzen oder Vliesstoffen

5905

Wandverkleidungen aus Spinnstoffen

Herstellen aus rohen Geweben



oder



Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2)

5906

Kautschutierte Gewebe, andere als solche des KN-Codes 5902

Herstellen aus Gewirken oder Gestricken, nicht roh, oder aus rohen Geweben

5907

Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen, gemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen

Herstellen aus rohen Geweben

oder

Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Geweben mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2)

5908

Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt

Herstellen aus Garnen

5909

Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen

Herstellen aus Garnen oder Fasern

5910

Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt

Herstellen aus Garnen oder Fasern

5911

Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59 der Kombinierten Nomenklatur:



  • Polierscheiben und -ringe, andere als aus Filz

Herstellen aus Garnen, aus Abfällen von Geweben oder aus Lumpen des KN-Codes 6310


  • andere

Herstellen aus Garnen oder Fasern

Kapitel 60

Gewirke und Gestricke:



  • bedruckt oder gefärbt

Herstellen aus Garnen



oder



Bedrucken oder Färben von rohen oder vorgebleichten Gewirken und Gestricken mit Vor- oder Endbearbeitungen(1) (2)


  • andere

Herstellen aus Garnen

Kapitel 61

Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken



  • die durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen hergestellt wurden

Vollständiges Herstellen(4)


  • andere

Herstellen aus Garnen

ex Kapitel 62

Bekleidung und Bekleidungszubehör, nicht gewirkt oder gestrickt, ausgenommen die Waren, für die unter den KN-Codes 6213 und 6214 besondere Regeln angeführt sind:



  • fertig oder vollständig

Vollständiges Herstellen(4)


  • unfertig oder unvollständig

Herstellen aus Garnen

6213 und 6214

Taschentücher und Ziertaschentücher, Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren:



  • bestickt

Herstellen aus Garnen



oder



Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


  • andere

Herstellen aus Garnen

6301 bis

ex 6306

Decken; Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche; Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken); andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren des KN-Codes 9404; Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken; Planen; Markisen und Campingausrüstungen:



  • aus Filzen oder Vliesstoffen:


  • nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen

Herstellen aus Fasern


  • getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen

Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen(3)


  • andere:


  • aus Gewirken oder Gestricken:


  • nicht bestickt

Vollständiges Herstellen(4)


  • bestickt

Vollständiges Herstellen(4)



oder



Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet


  • andere als aus Gewirken oder Gestricken:


  • nicht bestickt

Herstellen aus Garnen


  • bestickt

oder



Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

6307

Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster, ausgenommen Klappfächer und starre Fächer, Fächergestelle und -griffe sowie Teile davon:



  • Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher und Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher

Herstellen aus Garnen


  • andere

Herstellen, bei dem der Gesamtwert der verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

6308

Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachung für den Einzelverkauf

Zusammenstellen, bei dem der Gesamtwert der Waren ohne Ursprungseigenschaft 25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

6309

Altkleider und andere Altwaren

Sammeln und Verpacken für den Transport

(1) Siehe Einleitende Bemerkung 7.1 in Anhang 9.
(2) Um als eine ursprungsverleihende Be- oder Verarbeitung gelten zu können, muß neben dem Thermodruck auch der Druck des Transferpapiers erfolgen.
(3) Siehe Einleitende Bemerkung 7.3 in Anhang 9.
(4) Siehe Einleitende Bemerkung 7.2 in Anhang 9.