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- 7. Präferenznachweise
7.8. Wertgrenzen
Die Wertgrenzen sind nach der Währung zu beurteilen, in der die Ware fakturiert ist. Ist für diese Währung eine Wertgrenze nicht vorgesehen (z.B. bei Fakturierung in $) ist für die Prüfung der Wertgrenze der Wert in EURO heranzuziehen. Auch in Fällen, in denen eine Wertgrenze in einer vorgesehenen Währung überschritten wird, kann ebenfalls der in EURO umgerechnete Betrag herangezogen werden, wenn dadurch die Wertgrenze eingehalten ist. Als Wert ist in der Regel der Rechnungspreis, in Grenzfällen der Ab-Werk-Preis oder der Zollwert zugrunde zulegen.
Anwendbar ab 1. Jänner 2006 hat die EK folgende Gegenwerte mitgeteilt:
Land |
Währung |
Erklärung auf der Rechnung |
Privateinfuhren durch Reisende |
Private Sendungen |
EURO |
6.000 |
1.200 |
500,00 |
|
Tunesien |
TND |
10.125 |
2.025 |
853,75 |