
UP-3110, Arbeitsrichtlinie "EWR"
Zusatzinformationen

- 4. Ursprungserzeugnisse
- 4.2. Autonomer Ursprung
4.2.11. Buchmäßige Trennung
Im Artikel 20 des Ursprungsprotokolls wurde eine neue rechtliche Basis für die "Buchmäßige Trennung" geschaffen. Die entsprechenden Bestimmungen sind der UP-3000 Abschnitt 10.2.7. zu entnehmen.
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