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Richtlinie des BMF vom 17.07.2006, BMF-010313/0044-IV/6/2007 gültig ab 17.07.2006

ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"

 

Die Arbeitsrichtlinie »"Zollanmeldung im Informatikverfahren" (»ZK-0612) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »hinsichtlich der Abgabe von Zollanmeldungen im elektronischen Verfahren mit e-zoll dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»17. Juli 2006