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Richtlinie des BMF vom 16.07.2010, BMF-010311/0070-IV/8/2010 gültig von 16.07.2010 bis 31.12.2018

VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen

  • 2. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr)

2.6. Zolltarif und Codierungen in e-zoll

(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhr- bzw. Durchfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0400: Waffen" (VuB-Code "0400") gekennzeichnet.

(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Einfuhr- bzw. Durchfuhrbeschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:

Dokumentenarten

Dokumenten-artencode
(BESCH_ART_CODE)

Beschreibung
(KURZ_BESCHR)

Hinweise

7460

Bescheid/Bewilligung der Sicherheitsbehörde - Waffen

siehe Abschnitt 2.2.

7461

Waffenpass, Waffenbesitzkarte, Bewilligung zum Besitz von Schusswaffen

siehe Abschnitt 2.3.

7462

Gewerbeberechtigung - Waffen

siehe Abschnitt 4.

7463

Amtsbestätigung - Waffen

siehe Abschnitt 4.

7479

Ausnahme - Ware von VuB 0400 (Waffen) nicht erfasst

Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 2.5. und Abschnitt 4. oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.1., Abschnitt 1.2. und Anlage 1