Richtlinie des BMF vom 09.09.2014, BMF-010310/0199-IV/7/2014 gültig von 09.09.2014 bis 21.01.2016

UP-4402, Arbeitsrichtlinie Moldau

12. Rechtsgrundlagen

12.1. Abkommen und Beschlüsse

Beschluss 2014/492/EU, Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens, ABl. Nr. L 260 vom 30.08.2014 S. 1.

  • Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, ABl. Nr. L 260 vom 30.08.2014 S. 4.

Beschluss 2014/493/Euratom, Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft, ABl. Nr. L 260 vom 30.08.2014 S. 739

12.2. Ursprungsprotokoll

Protokoll II zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, ABl. Nr. L 260 vom 30.08.2014 ab Seite 621 (siehe Anhang 1 zu Abschnitt 12.2.)