Richtlinie des BMF vom 31.07.2018, BMF-010313/0534-III/10/2018
gültig von 31.07.2018 bis 30.06.2020
UZK-DA, Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Anhang B-03 Liste der Positionen

Kapitel I Muster der Liste der Positionen

Formular: Liste der Warenpositionen Versand, Muster.

Kapitel II Anmerkungen zur Liste der Warenpositionen mit den erforderlichen Angaben (Daten)

Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform "BKP" ("Betriebskontinuitätsplan") bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren angewandt wird, das in der gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erlassenen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 definiert und in Anhang 72-04 beschrieben wird. Die Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten.

Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu Anhang B gilt, dass die Daten wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:

(1) Feld MRN - gemäß der Festlegung in Anhang B-04. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird.

(2) In den einzelnen Feldern sind die Daten zu den jeweiligen Positionen wie folgt aufzudrucken:

a)Feld Art der Anmeldung (1/3) - dieses Feld ist nicht zu verwenden, wenn alle Waren der Anmeldung denselben Status haben, bei gemischten Sendungen ist der tatsächliche Status T1, T2 oder T2F anzugeben.

b)Feld Vordrucke (1/4):

  • Erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Blattes,
  • Zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Blätter (Versandbegleitdokument/Sicherheit, Liste der Warenpositionen).

c)Feld Positionsnummer (1/6) - laufende Nummer der jeweiligen Ware;

d)Feld Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise (4/2) - Code für die Zahlungsweise der Beförderungskosten eintragen.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:07.08.2018
Materie:
  • Zoll-Rechtsgrundlage
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:UZK-DA
Stammfassung:BMF-010313/0168-IV/6/2016
Systemdaten: Findok-Nr: 71632.4
aufgenommen am: 07.08.2018 08:36:37
Dokument-ID: 7f2a89e5-8091-49bb-8470-14c5b79041bd
Segment-ID: e99f903c-e1c6-40c5-928c-9cf6a806c883
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