Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel
- 2. Einfuhr
2.7. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Einfuhr
(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0220: Suchtmittel" (VuB-Code "0220") gekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Dokumentenarten
Dokumenten-artencode |
Beschreibung |
Hinweise |
7040 |
Bewilligung nach dem Suchtmittelgesetz |
siehe Abschnitt 2.2. und Abschnitt 2.3. |
7041 |
Bescheinigung gem. Art. 75 Schengener Übereinkommen |
siehe Abschnitt 6.1. |
7044 |
Ausfuhrbewilligung des Versandlandes - Suchtmittel |
siehe Abschnitt 2.2. |
7059 |
Ausnahme - Ware von VuB 0220 (Suchtmittel) nicht erfasst |
Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.16.1.1., Abschnitt 6.1.3., Abschnitt 6.1.5., Abschnitt 6.1.6., Abschnitt 6.2.1., Abschnitt 6.2.2., Abschnitt 6.2.3., Abschnitt 6.2.5. und Abschnitt 6.26.2.6.oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.5. und Anlage 3 |