Richtlinie des BMF vom 09.02.2021, 2021-0.083.823 gültig von 09.02.2021 bis 16.11.2023

UP-6300, Arbeitsrichtlinie Zentralamerika

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-6300 (Arbeitsrichtlinie Zentralamerika) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014