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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der GemeinschaftenAnhang 45d Liste der Warenpositionen - Ausfuhr
Kapitel I Muster der Liste der Warenpositionen - Ausfuhr
Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen mit den erforderlichen Angaben (Daten)
Wird mehr als eine Warenposition ausgeführt, so ist die Liste der Warenpositionen stets als Computerausdruck dem Ausfuhrbegleitdokument beizufügen.
Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar.
Die Angaben sind wie folgt auszudrucken:
1. MRN - Versendungsbezugsnummer gemäß Definition in Anhang 45c.
2. Die Angaben in den verschiedenen Feldern auf der
Waren-Ebene sind wie folgt
auszudrucken:
a) Positionsnummer
- laufende Nummer der jeweiligen Ware,
b) die übrigen
Felder sind gemäß den Anforderungen in den Erläuterungen in
Anhang 37 gegebenenfalls unter Verwendung von Codes auszufüllen.