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Fassung vom 10.04.2008
Fassung 16.07.2009
Fassung 10.04.2008
Fassung 11.01.2008
Fassung 01.03.2007
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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0022-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 18.08.2010
VB-0230, Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Placenten, menschliches Blut, Antisera und andere Blutfraktionen sowie Produkte natürlicher Heilvorkommen
2. Arzneiwaren
2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren für Arzneiwaren
Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.