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Richtlinie des BMF vom 01.01.2021, 2020-0.825.881
gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2021
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
Die Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, der Verordnung (EU) 2017/625 und des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 25. April 2008