
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Zusatzinformationen

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
2 EINKÜNFTE (§ 2 EStG 1988)
15
Einkünfte, die in der Aufzählung des § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht enthalten sind, unterliegen nicht der Einkommensteuer (siehe EStR 2000 ).
16
Zu den Einkünften zählen aber rückgezahlte Werbungskosten wie zB rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den § 269 ASVG und § 529 Abs. 5 ASVG (VwGH 23.10.1990, 89/14/0178). Vom Arbeitgeber rückgezahlte Werbungskosten unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Erfolgt die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen durch einen Sozialversicherungsträger, siehe Rz 1177.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 20.04.2006 |
Materie: |
|
betroffene Normen: | |
Verweise: |
|
Schlagworte: | Lohnsteuer, EINKÜNFTE, rückgezahlte Werbungskosten, rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen |
Systemdaten: | Findok-Nr: 19974.1 aufgenommen am: 20.04.2006 12:35:22 zuletzt geändert am: 21.05.2006 Dokument-ID: 370ec295-55cd-452c-bd49-6e3a733351ad Segment-ID: eee183c9-c8b4-4acb-b2de-ed11414890d0 |
