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Richtlinie des BMF vom 01.01.2007, BMF-010310/0028-IV/7/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2014
UP-3250, Arbeitsrichtlinie "PANEUROMED"
- 7. Präferenznachweise
- 7.3. Allgemeine Hinweise betreffend Präferenznachweise
7.3.5. Zeitpunkt der Ausstellung
Die Erklärung auf der Rechnung oder auf Rechnung EUR-MED kann vom Ausführer bei der Ausfuhr der Waren oder später ausgestellt werden. Sie muss aber im Einfuhrland spätestens 2 Jahre nach der Einfuhr der Waren vorgelegt werden.