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Richtlinie des BMF vom 01.01.2009, BMF-010313/1158-IV/6/2008
gültig von 01.01.2009 bis 08.11.2010
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
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Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
- 2. Abfertigung
2.2. Verwendung mehrerer Carnet-TIR
Für einen Lastzug (Zugfahrzeug und Anhänger) oder für mehrere Behälter, die sich auf demselben Lastzug befinden, können, wenn der Transportweg nicht über Japan führt, mehrere Carnet TIR ausgestellt werden. In diesem Fall muss in dem Warenmanifest des Carnet TIR der Inhalt jedes Fahrzeuges oder jedes Behälters gesondert aufgeführt sein. Es ist zulässig, dass für das Zugfahrzeug und den Anhänger oder für mehrere Behälter jeweils nur ein Carnet TIR vorgelegt wird.