Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007 gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
  • Teil II. Zollrechtliche Bestimmung
  • Titel III Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
  • Kapitel 3 Aktive Veredelung
  • Abschnitt 2 Zusätzliche Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung
Artikel 540

In der Bewilligung sind die Nämlichkeitsmittel und sonstigen Maßnahmen zur Feststellung der in die Veredelungserzeugnisse übergegangenen Einfuhrwaren aufzuführen sowie die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Vorgänge mit Ersatzwaren festzulegen.

Derartige Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung oder Voraussetzungen können die Prüfung der Aufzeichnungen einschließen.