Zoll-Rechtsgrundlage des BMF vom 01.01.2007, BMF-010313/0056-IV/6/2007 gültig von 01.01.2007 bis 30.04.2016

ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
  • Teil II. Zollrechtliche Bestimmung
  • Titel III Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
  • Kapitel 4 Umwandlungsverfahren
Artikel 552

(1) Für in Anhang 76 Teil A aufgeführte Warenarten und Umwandlungsvorgänge gelten die wirtschaftlichen Voraussetzungen als erfüllt.

Für andere Warenarten und Umwandlungsvorgänge sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu prüfen.

(2) Für die Warenarten und Umwandlungsvorgänge, die in Anhang 76 Teil B aufgeführt und nicht in Teil A enthalten sind, prüft der Ausschuss die wirtschaftlichen Voraussetzungen. Artikel 504 Absätze 3 und 4 ist entsprechend anwendbar.