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Richtlinie des BMF vom 02.02.2010, BMF-010300/0003-IV/6/2010
gültig von 02.02.2010 bis 30.04.2016
ZK-4200, Arbeitsrichtlinie Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994
6. Risikoindikatoren sowie Hinweise
auf das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994
keine Unmittelbarkeit
- Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest.
- Der ursprünglich in der Zollanmeldung angeführte Erwerber nimmt den Liefergegenstand aus irgendwelchen Gründen nicht an. Der Lieferer sucht einen neuen/anderen Erwerber. Der Anmelder beantragt eine nachträgliche unzulässige Empfängeränderung.
falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung
- Der Erwerber ist in der Rechnung richtig angeführt, die UID stimmt mit den Erwerberdaten nicht überein.
falsche Anführung des Erwerbers in der Anmeldung
- Die Erwerberdaten in der Anmeldung sind zwar ähnlich, jedoch nicht übereinstimmend mit den Erwerberdaten lt.laut Rechnung.
falsche UID des Lieferers in der Anmeldung
- Der Lieferer ist in der Rechnung richtig angeführt, die UID des Lieferers stimmt mit den Lieferer-Daten nicht überein.
falsche Anführung des Lieferers in der Anmeldung
- Die angeführten Lieferer-Daten in der Anmeldung sind zwar ähnlich, mit jenen in der Rechnung jedoch nicht übereinstimmend; UID passt für Lieferer lt.laut Rechnung.
Ware verbleibt im Anwendungsgebiet
- Es liegt keine Rechnung über eine innergemeinschaftliche Lieferung vor.
- Es liegt kein Lieferschein im Falle der Beförderung vor.
- Es liegt kein Frachtbrief bei Versendung vor.