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Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0016-IV/7/2014 gültig von 01.07.2014 bis 28.01.2018

UP-4500, Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion

Beachte
  • Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-4100.

4. Warenkreis

Alle Waren, ausgenommen EGKS-Waren (Warenliste siehe UP-4510) und bestimmte Agrarerzeugnisse (Warenliste siehe UP-4520), sind von der Zollunion EU-Türkei erfasst. Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter EU-Antidumpingregelungen fallen).