Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01 gültig ab 16.12.2005

LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 39 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)

39.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988)

1320

Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn

  • das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde,
  • die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen,
  • nach Ablauf von sechs Jahren seit Vertragsabschluss in einem folgenden Kalenderjahr keine Steuer mehr zu erstatten war.