Richtlinie des BMF vom 13.07.2005, 09 4501/58-IV/9/00
gültig von 13.07.2005 bis 24.11.2008
UStR 2000, Umsatzsteuerrichtlinien 2000

Hinweis Beachte

Es ist zu beachten, dass der Aufwandseigenverbrauch seit 1.1.2004 nicht mehr im § 1 Abs. 1 Z 2 lit c, sondern im § 1 Abs. 1 Z 2 lit a UStG 1994 geregelt ist. (Novellierung des UStG 1994 durch das BG BGBl. I Nr. 134/2003).
Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 stellen einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Umsatzsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Umsatzsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen.
  • 1. Steuerbare Umsätze
  • 1.1. Steuergegenstand
  • 1.1.2. Eigenverbrauch

1.1.2.3. Aufwandseigenverbrauch

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Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, sollen vom Vorsteuerabzug ausschließen bzw. nicht unbesteuert bleiben. Dabei sollen die ertragsteuerlichen Abzugsverbote gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 und des § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG 1988 (in der jeweils zum 1. Jänner 1995 geltenden Fassung) auch für die Umsatzsteuer gelten (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994).

In der Zeit vom 1. März 2003 bis 31. Dezember 2005 soll sich der Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 auch auf die entsprechenden Auslandstatbestände erstrecken (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994).

Eine Eigenverbrauchsbesteuerung erfolgt in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994 nur dann, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Hinsichtlich Geschäftsessen siehe Rz 1925 ff.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:20.04.2006
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Umsatzsteuer, Ertragsteuerliches Abzugsverbot, Eigenverbrauch, Aufwand, Aufwendungen, Ausgaben, Aufwandstatbestand, Aufwandstatbestände, Ausgaben der Lebensführung, Kosten der Lebensführung, Repräsentationsaufwendungen, Bewirtung, Aufwandseigenverbrauch, ertragsteuerliche Abzugsverbote, Eigenverbrauchsbesteuerung, Geschäftsessen.
Systemdaten: Findok-Nr: 19969.1
aufgenommen am: 20.04.2006 12:46:34
zuletzt geändert am: 14.09.2006
Dokument-ID: e0cc1620-d232-4ebf-9949-b3c109f0f97f
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