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Fassung vom 15.02.2007
Fassung 31.10.2018
Fassung 01.01.2008
Fassung 01.12.2007
Fassung 18.09.2007
Fassung 16.07.2007
Fassung 13.07.2007
Fassung 02.07.2007
Fassung 29.06.2007
Fassung 16.05.2007
Fassung 15.02.2007
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Richtlinie des BMF vom 15.02.2007, BMF-010314/0128-IV/8/2007
gültig ab 15.02.2007
ZT-2500, Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Kontingentverwaltung
5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle
Eine Rückmeldung durch die Kontingentstelle erfolgt nur, wenn die Kontingentstelle
Nacherhebungen
Erstattungen betreffend derartiger Nacherhebungen
nachträgliche Vorschreibungen von Sicherheitsleistungen oder
Freigabe von Sicherheiten
durchgeführt hat.