Richtlinie des BMF vom 02.02.2021, 2021-0.081.318 gültig ab 02.02.2021

VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel

Anlage 11

Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind

Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind - Vorderseite 

Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind - Rückseite