Richtlinie des BMF vom 02.02.2021, 2021-0.081.318
gültig ab 02.02.2021
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel
Anlage 11
Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr
aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind