Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-DVO, Zollkodex-Durchführungsverordnung (Zollkodex-DVO)
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der GemeinschaftenAnhang 15 Teil III Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
Kapitel 71-80
HS-Code |
Warenbezeichnung |
Be- oder
Verarbeitungen von Vormaterialien ohne |
|||
---|---|---|---|---|---|
(1) |
(2) |
(3) |
oder |
(4) |
|
ex Kapitel 71 |
Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen, ausgenommen: |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
ex 7101 |
Echte Perlen oder Zuchtperlen, einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht |
Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet |
|||
ex 7102, ex 7103 und ex 7104 |
Edelsteine und Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte), bearbeitet |
Herstellen aus nicht bearbeiteten Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) |
|||
7106, 7108 und 7110 |
Edelmetalle: |
||||
|
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position 7106, 7108 oder 7110 oder elektrolytisches, thermisches oder chemisches Trennen von Edelmetallen der Position 7106, 7108 oder 7110 |
||||
oder Legieren von Edelmetallen der Position 7106, 7108 oder 7110 untereinander oder mit unedlen Metallen |
|||||
|
Herstellen aus Edelmetallen in Rohform |
||||
ex 7107, ex 7109 und ex 7111 |
Metalle, mit Edelmetallen plattiert, als Halbzeug |
Herstellen aus mit Edelmetallen plattierten Metallen, in Rohform |
|||
7116 |
Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) |
Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet |
|||
7117 |
Fantasieschmuck |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware oder Herstellen aus Teilen aus unedlen Metallen, nicht vergoldet, versilbert oder platiniert, wenn der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet |
|||
ex Kapitel 72 |
Eisen und Stahl, ausgenommen: |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
7207 |
Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
Herstellen aus Vormaterialien der Position 7201, 7202, 7203, 7204 oder 7205 |
|||
7208 bis 7216 |
Flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
Herstellen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206 |
|||
7217 |
Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
Herstellen aus Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl der Position 7207 |
|||
ex 7218, 7219
bis |
Halbzeug, flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus nicht rostendem Stahl |
Herstellen aus nicht rostendem Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7218 |
|||
7223 |
Draht aus nicht rostendem Stahl |
Herstellen aus Halbzeug aus nicht rostendem Stahl der Position 7218 |
|||
ex 7224, 7225
bis |
Halbzeug, flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus anderem legiertem Stahl, Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl |
Herstellen aus Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206, 7218 oder 7224 |
|||
7229 |
Draht aus anderem legierten Stahl |
Herstellen aus Halbzeug aus anderem legiertem Stahl der Position 7224 |
|||
ex Kapitel 73 |
Waren aus Eisen oder Stahl, ausgenommen: |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
ex 7301 |
Spundwanderzeugnisse |
Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206 |
|||
7302 |
Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material |
Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206 |
|||
7304, 7305 und 7306 |
Rohre und Hohlprofile, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl |
Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206, 7207, 7218 oder 7224 |
|||
ex 7307 |
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl (ISO Nr. X5CrNiMo 1712), aus mehreren Teilen bestehend |
Drehen, Bohren, Aufreiben, Gewindeschneiden, Entgraten und Sandstrahlen von Schmiederohlingen, deren Wert 35 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet |
|||
7308 |
Konstruktionen und Konstruktionsteile (zB Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen durch Schweißen hergestellte Profile der Position 7301 nicht verwendet werden |
|||
ex 7315 |
Gleitschutzketten |
Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 7315 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet |
|||
ex Kapitel 74 |
Kupfer und Waren daraus, ausgenommen: |
Herstellen
|
|||
7401 |
Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer) |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
7402 |
Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
7403 |
Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform: |
||||
|
Herstellen aus Vormaterialien in eine andere Position als die hergestellte Ware einzureihen sind |
||||
|
Herstellen aus raffiniertem Kupfer, in Rohform, oder aus Abfällen und Schrott, aus Kupfer |
||||
7404 |
Abfälle und Schrott, aus Kupfer |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
7405 |
Kupfervorlegierungen |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
ex Kapitel 75 |
Nickel und Waren daraus, ausgenommen: |
Herstellen
|
|||
7501 bis 7503 |
Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Abfälle und Schrott, aus Nickel |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
ex Kapitel 76 |
Aluminium und Waren daraus, ausgenommen: |
Herstellen
|
|||
7601 |
Aluminium in Rohform |
Herstellen
oder Herstellen durch thermische oder elektrolytische Behandlung von nichtlegiertem Aluminium oder Abfällen und Schrott, aus Aluminium |
|||
7602 |
Abfälle und Schrott, aus Aluminium |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
ex 7616 |
Andere Waren aus Aluminium, ausgenommen Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche aus Aluminium |
Herstellen
|
|||
Kapitel 77 |
Reserviert für eine eventuelle künftige Verwendung im Harmonisierten System |
||||
ex Kapitel 78 |
Blei und Waren daraus, ausgenommen: |
Herstellen
|
|||
7801 |
Blei in Rohform |
||||
|
Herstellen aus Barrenblei oder Werkblei |
||||
|
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7802 nicht verwendet werden |
||||
7802 |
Abfälle und Schrott, aus Blei |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
ex Kapitel 79 |
Zink und Waren daraus, ausgenommen: |
Herstellen
|
|||
7901 |
Zink in Rohform |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7902 nicht verwendet werden |
|||
7902 |
Abfälle und Schrott, aus Zink |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |
|||
ex Kapitel 80 |
Zinn und Waren daraus, ausgenommen: |
Herstellen
|
|||
8001 |
Zinn in Rohform |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 8002 nicht verwendet werden |
|||
8002 und 8007 |
Abfälle und Schrott, aus Zinn; andere Waren aus Zinn |
Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware |