Richtlinie des BMF vom 02.02.2012, BMF-010313/0066-IV/6/2012
gültig von 02.02.2012 bis 30.04.2016
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Hinweis Beachte

Die novellierten Passagen betreffen die Abschnitte 2.6.1., 2.7.2.1., 2.11.3.1. und 2.13. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 2. Abfertigung

2.12. Sonderfälle

2.12.1. Mehrere Abgangs- und Bestimmungszollstellen

(1) Bei Transport ohne Raumverschluss (außergewöhnlich schwere oder sperrige Waren) ist nur eine Abgangs- und eine Bestimmungszollstelle erlaubt, wenn andere als sperrige Waren beigeladen werden sollen.

(2) In allen anderen Fällen dürfen Transporte mit Carnet TIR auch über mehrere Abgangs- und Bestimmungszollstellen durchgeführt werden, die Gesamtzahl der Abgangs- und Bestimmungszollstellen darf jedoch vier nicht überschreiten. Das Carnet TIR darf den Bestimmungszollstellen nur vorgelegt werden, wenn es von allen Abfertigungszollstellen angenommen worden ist.

(3) Die einzelnen Teilladungen sind in der Reihenfolge der Ein- oder Ausladungen auf allen Warenmanifesten durch einen Strich deutlich voneinander getrennt aufzuführen. Die Beladung ist, obwohl auch hier eine entsprechende Gruppierung zweckmäßig wäre, allein dem Beteiligten zu überlassen.

(4) Für jede Abgangs- und Bestimmungszollstelle sind je zwei Einlageblätter notwendig.

(5) Derartige Vorfälle sind als en-route-Ereignisse im NCTS bei der Bestimmungsstelle zu erfassen.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:02.02.2012
Anmerkungen:
  • Diese Richtlinie basiert auf den Bestimmungen des TIR-Übereinkommens von 1975 und den darin enthaltenen Anlagen.
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:TIR-Übereinkommen von 1975, TIR-Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung, Strassenfahrzeuge, Behälter, Ausschluss, bestimmte Waren, Personen, Vertragsparteien
Stammfassung:BMF-010313/0028-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 26542.7
aufgenommen am: 02.02.2012 14:28:01
Dokument-ID: eb638c73-5cec-47f2-8cb6-8a6a83398330
Segment-ID: f9358e8e-7c1f-4ab1-8cea-981a61e65b38
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