Richtlinie des BMF vom 25.04.2008, BMF-010311/0043-IV/8/2008 gültig von 25.04.2008 bis 20.07.2009

VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel

0. Einleitung

0.1. Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Zollämter anlässlich der Einfuhr von Lebensmitteln, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenständen und kosmetischen Mitteln sind:

a)die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit;

b)die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz;

c)das Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006;

d)verschiedene EU-Regelungen, mit denen für Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen erlassen werden (diese Rechtsgrundlagen sind jeweils bei den Anlagen, die die betreffenden Einfuhrbeschränkungen enthalten, angeführt).