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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Spielzeug
- 30.2. Verfahren
30.2.2. Kommissionsentscheidung 93/583/EWG
Da die Richtlinie 88/378/EWG für Spielzeug gilt, das in den Verkehr gebracht werden soll, ist das CE-Kennzeichen gemäß der Kommissionsentscheidung nur erforderlich für
- Endprodukte,
- deren Einzelaufmachung (Verpackung, Kennzeichnung und Etikettierung) darauf schließen lässt, dass sie dazu bestimmt sind, ohne weitere Verarbeitung in den Verkehr gebracht zu werden.