Ergänzung des Erlasses zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Ergänzung zu Abschnitt 3.3.4. Signatur- bzw. Siegelerstellung des Erlasses des BMF vom 23. Dezember 2019, BMF-010102/0007-I/8/2019 : Übergangsbestimmung für Barumsätze betreffend Umsätze im Zeitraum nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Jänner 2022 ( BGBl. I Nr. 3/2021 und BGBl. II Nr. 83/2021 ) Umsätze, welche nach den Übergangsbestimmungen gemäß § 28 Abs. 52 UStG 1994 einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, welcher von den Steuersätzen gemäß