

Anlage 11
Ausfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen
Anhang VO 338/97 |
Person mit normalem Aufenthalt in der EU |
Person mit normalem Aufenthalt außerhalb der EU |
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erstmalige Ausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung in ein Drittland) |
Wiederausfuhr aus der EU (einschließlich Übersiedlung in ein Drittland) |
reist mit persönlichen Gegenständen oder Haushaltsgegenständen vorübergehend in die EU ein und wieder aus |
erwirbt persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände in der EU und reist mit diesen aus |
A |
keine Ausnahmeregelung - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich |
Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs erforderlich *) |
Für persönliche und Haushaltsgegenstände, einschließlich Jagdtrophäen, die von einer Person außerhalb des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts erworben wurden und von dieser Person wiederausgeführt werden, muss der Zollstelle eine Wiederausfuhrbescheinigung vorgelegt werden |
keine Ausnahmeregelung - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich |
B |
keine Artenschutzdokumente erforderlich für die Ausfuhr von:
Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände keine Ausnahmeregelung - Original und Kopie der Ausfuhrgenehmigung erforderlich |
keine Artenschutzdokumente erforderlich für die Ausfuhr von:
Für andere persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände ist ein Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs erforderlich *) |
keine Artenschutzdokumente erforderlich Mengenbeschränkungen bestehen für die Ausfuhr von:
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keine Artenschutzdokumente erforderlich Mengenbeschränkungen bestehen für die Ausfuhr von:
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C |
keine Artenschutzdokumente erforderlich |
keine Artenschutzdokumente erforderlich |
keine Artenschutzdokumente erforderlich |
keine Artenschutzdokumente erforderlich |
D |
keine Artenschutzdokumente erforderlich |
keine Artenschutzdokumente erforderlich |
keine Artenschutzdokumente erforderlich |
keine Artenschutzdokumente erforderlich |
*) Beispielsweise durch eine Bescheinigung für den innergemeinschaftlichen Verkehr, eine Reisebescheinigung für lebende Tiere, eine Rechnung über den Kauf in der EU, Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr in die EU oder Nachweis einer bereits erfolgten Erstausfuhr aus der EU.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 10.07.2013 |
Materie: |
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betroffene Normen: |
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Verweise: | |
Schlagworte: | Artenschutz, CITES, WA, Washingtoner Artenschutzübereinkommen |
Stammfassung: | BMF-010311/0048-IV/8/2008 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 34486.18 aufgenommen am: 10.07.2013 09:49:10 Dokument-ID: 09e19a7a-fdab-4a72-aa20-ac4ce04a1467 Segment-ID: 01330d34-832f-4ab6-ae5a-e6369934c48c |
