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Richtlinie des BMF vom 14.06.2011, BMF-010311/0061-IV/8/2011
gültig ab 14.06.2011
VB-0350, Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel
- 2. Art der Beschränkungen
2.3. Ausnahmen
Die Beschränkungen gelten nicht für Pflanzenschutzmittel, die in der Anlage 1 nicht aufscheinen; diese Waren fallen zwar auch unter das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, doch ist eine Überwachung solcher Waren durch die Zollorgane nicht vorgesehen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7419").