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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0027-IV/6/2007
gültig von 01.02.2007 bis 10.02.2009
ZK-0917, Arbeitsrichtlinie NCTS
Beachte
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Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910
- 2. VERFAHREN
2.7. Ablage der Versandbegleitdokumente
Die Ablage der erledigten Versandbegleitdokumente Exemplare A bei Abfertigungen am Amtsplatz und Hausbeschau erfolgt nach korrekter Erledigung und Eingabe in das NCTS System insofern, dass sie den nachfolgenden Anmeldungen haltbar angeschlossen werden.
Die bei zugelassenen Empfängern erledigten und im NCTS erfassten Versandbegleitdokumente sind beim zugelassenen Empfänger chronologisch abzulegen und für eventuelle spätere Kontrollzwecke aufzubewahren.