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Richtlinie des BMF vom 23.07.2011, BMF-010311/0083-IV/8/2011
gültig von 23.07.2011 bis 30.04.2016
VB-0800, Arbeitsrichtlinie Abfälle
- 3. Einfuhr aus Drittländern
3.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
(1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die Gemeinschaft bewilligungsfrei (Abschnitt 8.2.1.) eingeführt werden, erteilt werden.
(2) Für andere Abfälle können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.