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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
gültig von 22.03.2005 bis 10.12.2009
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
- 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG 1988)
- 20.2 Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte (Begriffsdefinitionen)
20.2.7 Zuwendungen von Privatstiftungen
6216
Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen werden wie Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften behandelt. Zur Steuererhebung siehe Rz 7723.
6217
Zur Besteuerung von Zuwendungen siehe StiftR 2001, Abschnitt 8 bis 10.