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Anlage 4
Eintrittstellen
Durch die Eintrittstellen-Verordnung 2014 wurden die nachstehend angeführten Grenzzollstellen als Eintrittstellen für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, einschließlich forstlichen Materials, gemäß Anhang V Teil B Pflanzenschutzgesetz 2011 (entspricht Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG) festgelegt:
1.Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien: Zollstellen Flughafen Wien Güterabfertigung, Flughafen Wien Cargocenter Nord und Flughafen Wien Reisendenabfertigung;
2.Im Bereich des Zollamtes Graz: Zollstellen Flughafen Graz;
3.Im Bereich des Zollamtes Innsbruck: Zollstellen Flughafen Innsbruck und Flughafen Innsbruck Außenstelle Reisendenabfertigung;
4.Im Bereich des Zollamtes Klagenfurt Villach: Zollstelle Klagenfurt Flughafen/Straße und Zollstelle Klagenfurt Flughafen/Straße Außenstelle Reisendenabfertigung (jeweils im Flugverkehr);
5.Im Bereich des Zollamtes Linz Wels: Zollstelle Flughafen Linz;
6.Im Bereich des Zollamtes Salzburg: Zollstellen Flughafen Salzburg und Flughafen Salzburg Außenstelle Reisendenabfertigung.