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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .UP-5200, Arbeitsrichtlinie PAZIFIK
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Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-3602.
12. Rechtsgrundlagen
12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Beschluss 2009/729/EG, Beschluss des Rates vom 13. Juli 2009 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits, ABl. Nr. L 272 vom 16.10.2009 S. 1
- Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits, ABl. Nr. L 272 vom 16.10.2009 S. 2
Bekanntmachung zur vorläufigen Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits, ABl. Nr. C 125 vom 13.05.2010 S. 8
Bekanntmachung nach Artikel 6 Absatz 6 Buchstabe f des Protokolls II über die "Bestimmung des Begriffs ,Erzeugnisse mit Ursprung in' oder ,Ursprungserzeugnisse' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen" des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits, ABl. Nr. C 125 vom 13.05.2010 S. 8
Beschluss 2011/144/EU, Beschluss des Rates vom 15. Februar 2011 über den Abschluss des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits, ABl. Nr. L 60 vom 05.03.2011 S. 2
12.2. Ursprungsprotokoll
Protokoll II des Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits, ABl. Nr. L 272 vom 16.10.2009 S. 569 (siehe Anhang 4)