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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010313/0168-IV/6/2016 gültig ab 01.05.2016

UZK-DA, Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Anhang 71-01 Unterlage für mündlich zur vorübergehenden Verwendung angemeldete Waren

Formular für mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung - Original für die Zollstelle 

Formular für mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung - Kopie für den Bewilligungsinhaber