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Richtlinie des BMF vom 18.04.2008, BMF-010313/0045-IV/6/2007
gültig von 18.04.2008 bis 30.04.2016
ZK-0610, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung allgemein"
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0610 (Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung allgemein") stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 18. April 2008