Richtlinie des BMF vom 23.09.2020, 2020-0.610.174 gültig von 23.09.2020 bis 12.01.2022

UP-5200, Arbeitsrichtlinie PAZIFIK

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-5200 (Arbeitsrichtlinie PAZIFIK) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014