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Richtlinie des BMF vom 27.06.2008, BMF-010311/0055-IV/8/2008
gültig von 27.06.2008 bis 31.12.2011
VB-0300, Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Pflanzenschutzgesetzes 1995 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 27. Juni 2008