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Richtlinie des BMF vom 01.10.2018, BMF-010311/0046-III/11/2018
gültig von 01.10.2018 bis 30.06.2020
VB-0303, Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial
Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Beschlusses 20132018/921137/EU dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. April 2013