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Richtlinie des BMF vom 02.08.2012, BMF-010302/0040-IV/8/2012
gültig ab 02.08.2012
AH-2612, Irak-Embargo
Beachte
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Die Gliederungen in der Neufassung dieser Arbeitsrichtlinie stellen nunmehr direkt auf die einzelnen Maßnahmen ab. Die Maßnahme und ihre Durchführung werden in einem Abschnitt gemeinsam dargestellt.
5. Waffenembargo
Gegenüber Irak gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen.
Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der AH-3210 zu entnehmen.