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Richtlinie des BMF vom 01.05.2010, BMF-010313/0404-IV/6/2010 gültig von 01.05.2010 bis 26.08.2018

ZK-1850, Arbeitsrichtlinie Rückwaren

Einleitung

Die Arbeitsrichtlinie ZK-1850 (Rückwaren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen betreffend die Vorzugsbehandlung für Rückwaren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei behördlichen Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2010