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Richtlinie des BMF vom 01.11.2009, BMF-010311/0061-IV/8/2009
gültig von 01.11.2009 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Spielzeug
30.3. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist der nach dem Ort der Amtshandlung zuständige Landeshauptmann (Abteilung für Lebensmittelkontrolle des Amtes der Landesregierung). Die zuständigen Ansprechpersonen sind in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Abschnitt 2) aufgelistet.