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Richtlinie des BMF vom 20.08.2020, 2020-0.617.308
gültig von 20.08.2020 bis 29.10.2020
UP-5700, Arbeitsrichtlinie Ghana
Die Arbeitsrichtlinie UP-5700 Ghana stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 20. August 2020