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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
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Die novellierten Passagen betreffen die Abschnitte 2.6.1., 2.7.2.1., 2.11.3.1. und 2.13. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
- 6. Suchverfahren
6.1. Aufgaben der Abgangs-Eingangszollstelle
Konnte trotz Berichtigung etwaiger Dateneingabefehler im Rahmen der Bereinigung der Unstimmigkeitslisten in der Anwendung ZITAT zu einem bestimmten Carnet TIR zu der von der Abgangs- oder Eingangszollstelle veranlassten Dateneingabe keine korrespondierende Dateneingabe der Erledigung festgestellt werden, ergibt sich die Vermutung, dass eine Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit aufgetreten ist. In diesen Fällen ist daher ein Suchverfahren einzuleiten. Im betreffenden Datensatz ist im Datenfeld "TC 20" der Eintrag "J" vorzunehmen, um ihn aus der Unstimmigkeitsliste zu eliminieren. Geht entsprechend des Artikel 455 ZK-DVO der Trennabschnitt 2 des Carnet TIR nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eröffnung des Carnet TIR bei den Zollbehörden des Eingangs- oder Abgangslandes ein, so ist ein Akt anzulegen und das Blatt 1 mit allfälligen Beilagen zuständigkeitshalber an das Zollamt Wien abzutreten.