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Richtlinie des BMF vom 01.08.2020, 2020-0.485.423
gültig ab 01.08.2020
VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz
- 4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen
- 4.3. Handel innerhalb der Union
4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
(1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (siehe Abschnitt 1a.1. Abs. 3) unverzüglich anzuzeigen. Für diese Anzeige bestehen keine Formvorschriften. Die Ausstellung einer Bestätigung über die durchgeführte Anzeige ist derzeit nicht vorgesehen.
(2) Allenfalls bestehende Auflagen und Sicherheiten gehen auf den neuen Eigentümer über.