Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0020-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 18.05.2020
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel

Die Arbeitsrichtlinie Suchtmittel (VB-0220) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Suchtmittelgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:05.03.2007
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Suchtmittel, Suchtgift, psychotrope Substanzen, Suchtmittel, Suchtgift, psychotrope Substanzen
Systemdaten: Findok-Nr: 27030.1
aufgenommen am: 05.03.2007 16:55:07
zuletzt geändert am: 18.09.2015
Dokument-ID: d4b5627c-fbd6-46f0-98fb-ba4d8624a89e
Segment-ID: 219f0a41-c8c7-43f5-9a89-2a93652fbd3c
nach oben