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Richtlinie des BMF vom 12.11.2009, BMF-010313/0063-IV/6/2008
gültig von 12.11.2009 bis 30.04.2016
ZK-1370, Arbeitsrichtlinie Vorübergehende Verwendung
Einleitung
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1370 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 12. November 2009