Richtlinie des BMF vom 21.11.2012, BMF-010311/0108-IV/8/2012
gültig ab 21.11.2012
VB-0210, Arbeitsrichtlinie Wein
3. Ausfuhr in Drittstaaten
Ausfuhrverbote und -beschränkungen, die von den Zollorganen zu überwachenden sind, bestehen nicht mehr. Auf die einschlägigen Verbrauchsteuervorschriften wird hingewiesen.